Immobiliengutachter-Kosten:
Was kostet ein Wertgutachten?
Lange Zeit wurde die Honorarfestlegung für gutachterliche Tätigkeiten in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt und diese als verbindlich angesehen. Seit Inkrafttreten der HOAI von 2009 gilt für Privatgutachten der Grundsatz freier Preisvereinbarung.
Üblicherweise rechnet der Sachverständige nicht nach Zeitaufwand ab, vielmehr dient der Immobilienwert (Verkehrswert) als Bemessungsgrundlage. Diese Auffassung vertritt auch der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. (BVS).
Immobilienbewertung:
Was kosten Gutachten oder Beratungen bei uns?

Privatgutachten
Bei der Berechnung unserer Honorare für Privatgutachten orientieren wir uns an der BVS-Honorarrichtlinie. Als Orientierungswert kann von einer Gebühr zwischen 0,5 % bis 1,5 % des Verkehrswertes zzgl. Umsatzsteuer und zzgl. Auslagen ausgegangen werden. Wertermittlungen können nach Anzahl und Gewicht der Schwierigkeiten entweder der Normalstufe oder der Schwierigkeitsstufe zugeordnet werden. Unter Schwierigkeiten versteht man Erbbaurechte, Nießbrauchs-, Wohnungs-, Leitungs-, Wegerecht sowie sonstige Rechte, Wertermittlungen bei Umlegungen und Enteignungen, bei steuerlichen Bewertungen, bei mehreren Gebäuden auf einem Grundstück, für mehrere Stichtage etc. Für Rechte an Grundstücken, erschwerte örtliche Bedingungen sowie für besondere Leistungen (zum Beispiel Beschaffung und Ergänzung der Grundstücks-, Grundbuch- und Katasterangaben) sind prozentuale Zuschläge vorgesehen. Unser Honorar richtet sich grundsätzlich nach der Höhe des ermittelten unbelasteten Verkehrswertes.
Liegen Ihnen die für die Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen nicht vor (Checklisten: Haus, Wohnung) und Sie haben keine Möglichkeit diese selbständig zu beschaffen, können wir Sie gerne dabei unterstützen. Auslagen für die Beschaffung von Auskünften und Unterlagen werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber und gegen den Nachweis berechnet.
Wir versichern Ihnen, die Kosten jederzeit transparent zu halten. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail, über das Kontaktformular oder telefonisch, wir erstellen Ihnen ein unverbindliches, kostenloses und individuelles Angebot.

Gerichtsgutachten
Seit dem 1.7.2004 werden die Leistungen gerichtlich beauftragter Sachverständiger nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) vergütet.

Kurzbewertung
Die Kurzbewertung bietet eine kostengünstige Alternative zu einem Verkehrswertgutachten, das wesentlich umfangreicher ist, ermöglicht aber eine zuverlässige und nachvollziehbare Aussage zum Immobilienmarktwert. Vor Gericht und bei Behörden hat ein Kurzgutachten keine Gültigkeit und kommt nur dann infrage, wenn es sich um private Angelegenheiten handelt, wie zum Beispiel Immobilienkauf oder -verkauf. Diese Art der Immobilienbewertung eignet sich in erster Linie für wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien wie Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser sowie Eigentumswohnungen. Rechte und Belastungen in der Abteilung II oder andere Besonderheiten werden bei der Kurzbewertung nicht berücksichtigt. Sollte das erforderlich sein, wäre ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB die richtige und notwendige Variante.
Eine pauschale Aussage über die Kosten einer Kurzbewertung ist an dieser Stelle nicht möglich, da diese vom Aufwand und vom Wert der Immobilie abhängig sind. Sie können jedoch als Richtwert mit einem Betrag ab 1.390,- € zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt. und zzgl. Auslagen rechnen. Gerne geben wir Ihnen eine genaue Auskunft nachdem wir mit Ihrem persönlichen Anliegen vertraut sind.

Kaufberatung
Das Honorar für die Kaufberatung beträgt in Nürnberg und Umgebung ab 500 € zzgl. MwSt. für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen ohne Schwierigkeitsstufen.

persönliche Beratung rund um die Wertermittlung?